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Die Bündner Regierung will keine vorfrankierten Abstimmungscouverts, die Kosten seien «erheblich» und der Nutzen fraglich. Im Februar entscheidet der Grosse Rat über den Vorstoss.

 

In der Oktober-Session hat SVP-Grossrat Roman Hug im Namen der Jungen SVP Graubünden einen breit abgestützten Auftrag zur Einführung von vorfrankierten Abstimmungscouverts im Kanton Graubünden eingereicht. Der Regierungsrat empfiehlt diesen Auftrag aufgrund der «erheblichen» Kosten und des fraglichen Nutzens zur Ablehnung. Der Grosse Rat behandelt den Auftrag in der Februar-Session.

Immerhin ist die Regierung aus staatspolitischen Überlegungen bereit, Massnahmen zur Steigerung der Stimmbeteiligung zu prüfen. Es ist richtig, dass drei Viertel der Bevölkerung regelmässig an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen, doch diese Zahl täuscht über die effektiv sehr tiefe Stimmbeteiligung von teilweise unter 50 Prozent pro Urnengang hinweg. Diese Aussagekraft von Abstimmungsergebnissen wird einzig durch eine hohe Beteiligungsquote pro Abstimmung verbessert, weshalb es eben wichtig ist, die Stimmbeteiligung zu erhöhen.

«Erhebliche» Kosten befürchtet

Der Auftrag geht von knapp 300’000 Franken jährlich wiederkehrenden Kosten aus, die Regierung schätzt diese auf 363’000 Franken und spricht dabei von «erheblichen» Kosten. Dabei blendet die Regierung aus, dass nie alle Stimmberechtigten den Postversand in Anspruch nehmen werden. Selbst wenn danach mehr Leute den Postversand dem Direkteinwurf bei der Gemeindeverwaltung vorziehen, ist es absolut unrealistisch, dass es zu einer vollständigen Ablösung der persönlichen Stimmabgabe bei der Gemeinde kommen wird.

Bei jährlich wiederkehrenden Kosten von gut 300’000 Franken von «erheblichen» Kosten zu sprechen, entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage. Der Kanton realisiert Bauprojekte von mehreren Millionen Franken, reizt dafür im Budget 2020 sogar den finanzpolitischen Richtwert für Nettoinvestitionen aus und ist dann aufgrund eines vermeintlich ungenügenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses nicht bereit, einen tieferen, sechsstelligen Betrag für die direkte Demokratie auszugeben.

Grosser Rat solls richten

Dass die Regierung den Auftrag zur Ablehnung empfehlen könnte, war von Anfang an ein denkbares Szenario und kommt deshalb wenig überraschend. Im Jahr 2018 ist auf Bundesebene ein Vorstoss auf nationaler Ebene gescheitert, der die Einführung von vorfrankierten Couverts auf nationaler Ebene forderte. Es falle in den Kompetenzbereich der Kantone, hiess es in der Begründung für die Ablehnung. In Anlehnung an diese Begründung wurde schliesslich ein parlamentarischer Vorstoss im Kanton Graubünden mit über 80 Unterschriften eingereicht, es besteht also zumindest noch Hoffnung, dass der Auftrag im Parlament durchkommt.