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Grosser Rat

Votum zur Jahresrechnung 2022

By 30. Juni 2023Juli 30th, 2024No Comments

Sehr geehrter Herr Standesvizepräsident
Hohe Regierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen

In der Jahresrechnung 2022 heisst es: «Das rekordhohe Jahresergebnis 2022 und die Aussichten für das Rechnungsjahr 2023 sind erfreulich.» Weiter steht aber auch: «Die gute Ausgangslage darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass für die kommenden Jahre mit einem enger werdenden Finanzrahmen zu rechnen ist.» Dass in Zukunft mit einem enger werdenden Finanzrahmen zu rechnen sei, war bereits der Jahresrechnung 2021 zu entnehmen. Es ist schon seit Jahren keine Neuigkeit mehr, dass in Zukunft engere Budgets gelten sollen.

Wenn aber die Rechnung 2022 mit ihrem Rekordergebnis der Vorbote der künftigen Rechnungen ist, dann mache ich mir absolut keine Sorgen um unseren Finanzhaushalt. Aber auch in Anbetracht der realen Herausforderungen, die es zu bewältigen gab und noch zu bewältigen gibt (Arbeitskräftemangel, steigende Prämien, wegfallende SNB-Ausschüttungen, Teuerung, mögliche Rezession) stehen wir als Kanton sehr gut da. Ein Gewinn von über 200 Millionen Franken im letzten Jahr, ein geschätztes operatives Ergebnis von 50 bis 100 Millionen Franken in diesem Jahr: Unser Eigenkapital steigt an und beträgt über 3 Milliarden Franken – ebenfalls ein Rekord. Das frei verfügbare Eigenkapital von 735 Millionen Franken gibt uns auch für grössere Herausforderungen das nötige Polster. Auch wenn das vielleicht nicht alle gerne sehen und hören: Ein Jahresverlust liesse sich mit diesem Eigenkapital gut verkraften.

Doch ein Jahresverlust steht nicht zur Diskussion, denn wir beraten heute ja bekanntlich nicht das Budget. Als Politiker habe ich eine zweigeteilte Haltung zu diesem Rekordergebnis. Auf der einen Seite freut es mich, wenn ich sehe, dass die budgetierten Einnahmen fast vollständig erreicht und die budgetierten Ausgaben – seien sie nötig gewesen oder nicht – deutlich unterschritten wurden (- 340 Millionen Franken). Auf der anderen Seite sehe ich unsere lieben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die unseren Etat finanzieren dürfen oder eben müssen. Und für mich ist genau diese Sichtweise der treibende Punkt!

Wir haben als Kanton einen gesetzlichen Auftrag in Sachen Haushaltsgleichgewicht, der besagt, dass das Ergebnis der Erfolgsrechnung mittelfristig ausgeglichen sein soll. Es fragt sich nur, wie man mittelfristig und wie man ausgeglichen definiert. In der Botschaft zum Finanzhaushaltsgesetz ist mittelfristig mit 3 bis 5 Jahren definiert. Neuerdings könnte man ja ChatGPT befragen, was denn mittelfristig ausgeglichen heisst, aber darauf können wir, so glaube ich, sehr gut verzichten. Denn «ausgeglichen» ist etwas dann, wenn sich Einnahmen und Ausgaben oder eben Aufwandüberschüsse und Einnahmenüberschüsse im besagten Zeitraum die Waage halten. Kurzum: Es muss über die letzten 3 bis 5 Jahre eine schwarze Null dastehen und davon sind wir sehr weit entfernt. Es reicht ein Blick auf den Bericht der Regierung auf Seite 66, wo die Ergebnisse der letzten Jahre grafisch dargestellt sind.

Um diesem Ziel nahezukommen, gäbe es nun einen richtigen und einen falschen Weg: Zuerst zum falschen Weg, den wir als Kanton hoffentlich nicht beschreiten werden. Die Ausgaben werden den hohen Einnahmen angepasst, um die Ausgeglichenheit herbeizuführen. Damit stehen wir aber im Widerspruch zu unseren Finanzhaushaltsgrundsätzen, namentlich wird die Sparsamkeit und gewissermassen auch die Wirtschaftlichkeit massiv untergraben. Ausserdem würden mit den steigenden Kantonsausgaben die Staatsquote weiter ansteigen lassen, was ganz klar nicht im Sinne dieses Rates sein dürfte.

Wie sieht nun also der richtige Weg aus? Es wird Sie, geschätzter Kolleginnen und Kollegen und auch sehr geschätzter Herr Regierungsrat, nicht überraschen: Wir brauchen eine Steuersenkung für die natürlichen Personen. Eine Steuerfusssenkung mit dem nächsten Budget, verbunden mit einer strengen Ausgabendisziplin und dem Grundsatz der Sparsamkeit wird dazu beitragen, dass die Ergebnisse mittelfristig eben wirklich ausgeglichen sind und unser solides und positives Eigenkapital nicht übermässig zunehmen wird. Gewissermassen wäre diese längst fällige Steuerfusssenkung, wie ich das bereits in der letztjährigen Budgetdebatte ausgeführt habe, nichts anderes als eine Gewinnbeteiligung für unsere «Aktionäre», also die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Wenn eine Aktiengesellschaft ein gutes Jahr hatte, beteiligt sie ihre Aktionäre durch Dividendenausschüttung an diesem Erfolg. Da wir das in dieser Form nicht können, sollten wir die Gewinnbeteiligung in Form einer Steuerreduktion dennoch weitergeben.

Der positive Nebeneffekt – nicht minder wichtig – wäre, dass die Staatsausgaben nicht weiter steigen und wir so endlich die Staatsquote stabilisieren oder lieber noch senken könnten. Dass die Staatsquote letztes Jahr gesunken ist, nehme ich erfreut zur Kenntnis, doch es gibt auch Gründe, weshalb es zu dieser Quote gekommen ist. Wir haben erstens zwei Coronajahre hinter uns, welche die Gesamtausgaben ansteigen liessen. Zweitens sind die Ausgaben im Jahr 2022 ebenfalls gesunken – entgegen der Budgetierung. Und drittens haben wir das BIP, welches inflationsbedingt zugenommen hat. Wenn also der Zähler abnimmt und der Teiler gleichzeitig zunimmt, dann mag das für das Ergebnis der Staatsquote positiv sein. Wenn sich dieser Trend fortsetzt, dann bin ich beruhigt.

Ich möchte nun zum Schluss meiner Ausführungen kommen. Eintreten ist aus Sicht der SVP-Fraktion nicht bestritten, das Ergebnis ist erfreulich, wir nehmen das unter Berücksichtigung meiner Ausführungen zur Kenntnis. Gleichzeitig erwarten wir auch, dass mit dem Budget 2024 den sehr guten Ergebnissen der letzten Jahre gebührend Rechnung getragen wird. Unsere Forderung ist klar: Es braucht eine Steuerreduktion für natürliche Personen. Wir tun damit etwas für eine tiefe Staatsquote, entlasten die namentlich Familienbudgets und sorgen für eine insgesamt tiefe Steuerbelastung.