Grosser Rat

Der Grosse Rat

Mandat:

Grossrat seit August 2022
(zuvor Grossrat-Stellvertreter)

Wahlkreis:

Fünf Dörfer

Fraktion:

Schweizerische Volkspartei SVP

Kommission:

Kommission für Justiz- und Sicherheit KJS

Schwerpunkte:

Finanzpolitik
Landwirtschaft
starke Gemeinden

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Ratsinformationssystem

Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Behörde des Kantons Graubünden (die Legislative). Das Parlament bestimmt darüber, welche Regeln und Gesetze im Kanton gelten. Der Grosse Rat versammelt sich normalerweise sechsmal pro Jahr zu ca. dreitätigen Sessionen. Diese Verhandlungen sind öffentlich, d. h. die Debatten können entweder vor Ort auf der Zuschauertribüne oder via Live-Stream im Internet mitverfolgt werden.

Der Grosse Rat setzt sich aus insgesamt 120 Grossrätinnen und Grossräten zusammen, welche alle vier Jahre für eine vierjährige Amtsperiode in den 39 Wahlkreisen gewählt werden. Bis anhin wurden die Abgeordneten nach dem Mehrheitswahlverfahren (besser bekannt als Majorz) gewählt. Ab 2022 gilt das sogenannte Verhältniswahlverfahren (Proporz). Die nächsten Grossratswahlen finden am 15. Mai 2022 statt, und zwar gleichzeitig mit den Regierungsratswahlen.

Der Grosse Rat gliedert sich in verschiedene Fraktionen. Mindestens fünf Ratsmitglieder haben die Möglichkeit, eine eigene Fraktion zu gründen. Derzeit gibt es vier Fraktionen, die deckungsgleich mit den Parteien sind (Mitte-, FDP-, SP- und SVP-Fraktion).

Der Grosse Rat des Kantons Graubünden kennt das sogenannte Stellvertretersystem. Ist ein ordentlich gewähltes Grossratsmitglied an der Teilnahme der Session verhindert, so hat er sich für die Session zu entschuldigen. Gleichzeitig wird ein gewählter Grossratsstellvertreter bzw. eine Stellvertreterin aufgeboten. Stellvertreter verfügen während der Einsitznahme über dieselben Rechte wie ordentlich gewählte Grossratsmitglieder.

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