Sehr geehrter Herr Standespräsident
Hohe Regierung, geschätzte Kolleginnen und Kollegen
Das Budget 2023 präsentiert sich mit dem erwarteten Aufwandüberschuss von 10.4 Mio. Franken grundsätzlich in einem vertretbaren Rahmen. Dass die gegenwärtige Wirtschaftslage angesichts des Ukraine-Kriegs, der Energiemangellage und der wirtschaftlichen Folgeschäden der Coronapandemie schwierig ist, brauche ich nicht auszuführen bzw. zu wiederholen. Hinzu kommen Fachkräftemangel, Lieferkettenschwierigkeiten und Lieferengpässe und natürlich auch die Teuerung, welche in den letzten Jahren kaum relevant war.
Beim Stichwort der Teuerung möchte ich einhaken und überleiten zum Personalaufwand, welcher teuerungsbedingt um gut 10 Mio. Franken ansteigt. Doch damit nicht genug: Es kommen etliche neu zu schaffende Stellen im Umfang von fast 7.5 Mio. Franken dazu, davon einige als temporäre Stellen. Über die Sinnhaftigkeit einiger Stellen werde ich mich nicht äussern und stattdessen auf die umfassende Aufgaben- und Leistungsüberprüfung ALÜ verweisen, welche gemäss Jahresprogramm der Regierung im kommenden Jahr umgesetzt wird. Die Regierung hat uns im Rahmen der Jahresrechnung 2021 zum Fraktionsauftrag der damaligen BDP betreffend Stellenschaffungsstopp aufgezeigt, welchen Bedarf sie sieht und dieser Bedarf ist sehr hoch. Entsprechend ist es nicht überraschend, dass auch neue Stellen geschaffen werden sollen. Den Bedarf müssen wir aber auch im Rahmen der ALÜ hinterfragen…
Nebst Teuerung und Stellenschaffungen kommen obendrauf noch indirekte Lohnerhöhungen durch bessere Anstellungsbedingungen, zusätzliche Beiträge für nachhaltiges Verhalten der Mitarbeitenden und Beiträge an die Kinderdrittbetreuungskosten sowie die individuelle Lohnsummenentwicklung von 1%. Damit steigt die massgebende Gesamtlohnsumme um 1.2 Prozent an, was über dem Richtwert Nr. 6 liegt. Selbstverständlich weiss ich, dass das zulässig ist, denn die mehrjährige Betrachtung ist vorgesehen und wird uns auch aufgezeigt. Den Spielraum, den die Richtwerte geben, müssen wir nicht zwingend zugunsten höherer Gesamtausgaben und einer steigenden Staatsquote ausnutzen, wir könnten letztlich auch einfach das umsetzen, was in den Erläuterungen zum Richtwert Nr. 6 steht: «Es handelt sich um einen Maximalwert, der auch unterschritten werden kann.»
Sie haben es gehört: Wir müssen diese durchschnittlich 1 Prozent Lohnsummenanstieg nicht zwingend ausschöpfen, denn wir können diesen Richtwert auch unterschreiten. Und genau dafür plädieren wir in der SVP-Fraktion. Denn die SVP-Fraktion beobachtet die steigenden Personalkosten bei der kantonalen Verwaltung kritisch.
Das Eintreten auf das Budget ist aus unserer Sicht nicht bestritten, wir werden allerdings den Antrag stellen, die individuelle Lohnentwicklung auf 2’055’000 Franken – also 0.64% der massgebenden Gesamtlohnsumme des Budgets 2022 – festzulegen.
Wir erachten es als wichtig und richtig, dass für das Budget die individuelle Lohnentwicklung auf unter 1 Prozent begrenzt wird. Mit dem Budget 2021 hat die Regierung den Automatismus unterbrochen, dass für die individuelle Lohnsummenentwicklung 1 Prozent budgetiert wird. Sie hat stattdessen 0.64% vorgeschlagen und das hat auch ins Budget 2022 Eingang gefunden. Nun will die Regierung aber zurück zu alten Ufern.
Dieser Richtwert Nr. 6 bezieht sich zwar immer nur auf die budgetierte Lohnsumme, es wäre aber durchaus interessant, die Berechnungen auch in der Jahresrechnung transparent aufzuzeigen, um zu wissen, wie es um die tatsächliche Entwicklung der richtwertrelevanten Lohnsumme steht. Die Jahresrechnung 2021 zeigt zwar auf, dass der Richtwert eingehalten wurde, aber genauere Berechnungen sind nicht enthalten.
Der Zeitpunkt für die Etablierung eines neuen «Automatismus» oder eben die definitive Absage an den bisherigen Automatismus für die Lohnsummenentwicklung wäre jetzt genau richtig, nachdem wir schon zwei Jahre hintereinander damit Erfahrungen gesammelt haben und es hat offenbar funktionierte. Auch im Hinblick auf den Teuerungsausgleich von 2.5% und die gleichzeitige Inkraftsetzung des neuen Personalgesetzes mit einigen Mehrleistungen erfolgt unser Antrag zum richtigen Zeitpunkt. Den Richtwert würden wir auf das Jahr 2023 ebenfalls einhalten, dieser Läge mit unserem Vorschlag nicht bei 1.2% wie in der Botschaft ausgeführt – also über dem eigentlichen Richtwert – sondern bei 0.84%.
Und letztendlich geht es auch darum, die Staatsquote gemäss Richtwert stabil zu halten oder eben sogar zu senken. Von Senken kann aber nicht die Rede sein, denn die Ausgaben des Kantons wachsen und wachsen. Diese Entwicklung bereitet der SVP-Fraktion Mühe und wir erwarten wirklich, dass der Richtwert bezüglich Staatsquote ernst genommen wird und die mögliche Reduktion der Staatsquote wenigstens als ernsthafte Option geprüft wird.
Und nun ganz zum Schluss noch eine Bemerkung zu den angesprochenen temporären Stellen, welche gemäss Budget 2023 geschaffen werden sollen. Es ist nichts Neues, dass temporäre Stellen geschaffen werden, wir kennen das von der Corona-Pandemie. Aber wie mit diesen Stellen dann umgegangen wird, wenn die Befristung endet, darüber finden wir keine Informationen. Hier hat die Regierung einen entscheidenden Wissensvorsprung, sodass wir als Mitglieder des Grossen Rates kaum nachvollziehen können, ob die Stelleninhaber einer befristeten Stelle wirklich den Kanton Graubünden als Arbeitgeber verlassen oder ob sie nicht einfach intern irgendwie umplatziert werden. Es ist auch nicht ersichtlich, ob diese einst befristeten Stellen tatsächlich wieder abgeschafft werden oder wurden. Hier wünschen wir uns mehr Transparenz.